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Zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Hin- und Rückgabe von Transportbehältnissen
Sowohl im Groß- als auch im Einzelhandel ist bei einer Vielzahl von Gütern eine Lieferung nur dann möglich, wenn diese mittels eines bestimmten Transportbehältnisses durchgeführt wird. Darüber hinaus kann eine effiziente Belieferung häufig nur erfolgen, sofern die Waren gebündelt werden. Für die beteiligten Unternehmen stellt sich in derartigen Fällen die Frage, wie die Überlassung dieser Transportbehältnisse umsatzsteuerlich einzuordnen ist, insbesondere sofern gesonderte Vergütungen (z. B. Pfand) hierfür erfolgen. In einem aktuellen Schreiben hat sich das Bundesfinanzministerium hierzu geäußert und umfassend Stellung bezogen.
A. Wirtschaftlicher Hintergrund
Sowohl im Einzel- als auch im Großhandel erfolgen Lieferungen typischerweise unter Zuhilfenahme von Mehrwegtransportbehältnissen. Grund hierfür kann sein, dass durch die Verwendung der Transortbehältnisse die Lieferzeit erheblich beschleunigt wird. Dies ist z. B. bei sogenannten Europaletten der Fall, durch welche ein mühsamer Transport von Kleinteilen vermieden wird. Auch kann die Beschaffenheit des Lieferguts ein besonderes Behältnis erfordern, wie z. B. bei Früchten oder Flüssigkeiten.
Obglei...