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BMF befreit Vermietung von Hausbooten
zur Anpassung des UStAE
Mit aktuellem Schreiben erläutert das BMF die Voraussetzungen für die steuerfreie Vermietung von Hausbooten. Dabei werden die Vorgaben des EuGH zutreffend umgesetzt. Die zugrundeliegende Entscheidung ruft noch einmal das Thema Steuerberaterhaftung in Erinnerung.
A. Gesetzlicher Hintergrund
Gemäß § 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG ist die Vermietung und Verpachtung von Grundstücken von der Umsatzsteuer befreit. In Abgrenzung dazu ist die Vermietung von beweglichen Gegenständen grundsätzlich steuerpflichtig. Bislang erfolgte die Definition des Grundstückbegriffs nach den Kriterien des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Da die Umsatzsteuerbefreiung jedoch auf Europarecht basiert, nimmt der EuGH für sich in Anspruch, selbst eine Definition festzulegen.
B. Änderung bzw. Ergänzung der Verwaltungsauffassung
Entscheidungserheblich wurde die Streitfrage nach der Grundstücksdefinition im Falle einer Hausbootsvermietung. Im Anschluss an die Beurteilung durch den EuGH änderte das BMF nun den anzuwendenden Abschn. 4.12.1 UStAE. Dort wird in Abs. 1 Satz 1 zur Definition des Grundstücksbegriffs nun zunächst auf die allgemeinen Bestimmungen des Abschn. 3a.3 Abs. 2 Sätze 2, 3 UStAE bezuggenommen. Abs. 4 Satz 4 fügt die Entscheid...