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Änderungen bei der Betriebsstättenbesteuerung in Deutschland
Deutschland hat jüngst die grenzüberschreitende Betriebsstättengewinnabgrenzung auf den Authorised OECD-Approach umgestellt. Die diese neuen Regeln des § 1 AStG erläuternde Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung wird Anfang 2014 erwartet. In dem bisher vorliegenden Entwurf der Rechtsverordnung werden sowohl die Zuordnungsregeln unter dem Fremdvergleichsgrundsatz konkretisiert als auch branchenspezifische Sonderregeln aufgestellt.
A. Neue Regeln zur internationalen Betriebsstättengewinnabgrenzung
Die weltweit sehr unterschiedlichen Regeln zur grenzüberschreitenden Betriebsstättengewinnermittlung und die hieraus resultierende Gefahr von Doppelbesteuerungen führten auf OECD Ebene zu umfangreichen Überlegungen zur Vereinheitlichung der bisherigen Praxis. Die Festlegung auf den sogenannten „Authorised OECD Approach (AOA)“ im Zuge des OECD Betriebsstättenberichts aus 2010 hat sowohl zu Änderungen des Art. 7 des OECD MA als auch des Musterkommentars der OECD zu Art. 7 geführt. Im Kern sieht der AOA die Fiktion der Betriebsstätte als „functionally separate entity“, also die Behandlung der Betriebsstätte als fiktiv selbständiges und unabhängiges Unternehmen zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes für die steuerliche ...