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Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Einer bei einer Steuerberatungsgesellschaft in den Bereichen Steuern und Prüfungswesen als Assistentin angestellte Diplom-Betriebswirtin ist auch ohne entsprechende ausdrückliche Regelung jedwede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil des Arbeitgebers untersagt. Gegen dieses in zeitlicher Hinsicht während der gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses geltende Wettbewerbsverbot verstößt die Steuerassistentin auch dann, wenn sie (lediglich) eine geringfügige, nicht genehmigte Tätigkeit bei einem anderen Steuerberater ausübt, die sich auf allgemeine Büro- und Verwaltungsaufgaben beschränkt hat. Bei einer derartigen Konkurrenztätigkeit liegt ein erheblicher Vertrauensverlust vor, so dass es vor einer Kündigung wegen dieses Verstoßes auch keiner Abmahnung bedarf. Dies gilt umso mehr...