Arbeitshilfe Dezember 2015

Burn-Out-Behandlung als Werbungskosten

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Kann eine psychische oder psychosomatische Krankheit wie „Burn-Out“, die zumindest auch durch eine starke emotionale Belastung im Beruf ausgelöst wird, eine zum Abzug der Kosten der Heilung als Werbungskosten berechtigende Berufskrankheit darstellen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB FAAAE-50566