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Lohnbesteuerung von Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen
Folgerungen aus der neuen BFH-Rechtsprechung
Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer im Rahmen von Betriebsveranstaltungen gehören als Leistungen im ganz überwiegend betrieblichen Interesse nicht zum Arbeitslohn, sofern es sich um eine herkömmliche (übliche) Betriebsveranstaltung und um bei diesen Veranstaltungen übliche Zuwendungen handelt. In zwei aktuellen Entscheidungen hat der BFH seine Rechtsprechung zu der Frage fortentwickelt und teilweise dahingehend geändert, unter welchen Voraussetzungen die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen bei Arbeitnehmern zu einem steuerbaren Lohnzufluss führt.
Langenkämper, infoCenter, Betriebsveranstaltungen NWB KAAAC-37522
Welche Aussagen ergeben sich aus den BFH-Urteilen vom allgemein?
Was ergibt sich konkret aus dem ?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dem ?
I. Einleitung
1. Vorbemerkungen
[i]Geserich, Kosten einer Betriebsveranstaltung als Arbeitslohn, NWB 2013 S. 1477 NWB CAAAE-34837 Seifert, Betriebsveranstaltung und Vorsteuerabzug, StuB 2013 S. 824 NWB LAAAE-47710 Hilbert, Teilnahme an Betriebsveranstaltungen als Arbeitslohn, KSR 11/2013 S. 6 NWB MAAAE-47727 Schönfeld/Plenker, Lexikon, Betriebsveranstaltungen NWB BAAAD-14388Die Aufwendungen des Arbeitgebers für Betriebsveranstaltungen und die Frage, ob und gegebenenfalls inwieweit die Kosten zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn für die an der Betriebsfeier teilnehmenden Arb...