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Nullbilanz genügt der Offenlegungspflicht: Das „ob“ entscheidet, nicht das „wie“
Nach dem NWB XAAAE-43030 genügt eine beim Bundesanzeiger eingereichte sog. Nullbilanz den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten nach §§ 325 ff. HGB. Mit Einreichung einer Nullbilanz kommt das zur Offenlegung verpflichtete Unternehmen (im zu entscheidenden Fall eine kleine GmbH) damit seinen gesetzlichen Pflichten nach.
(1) Der Entscheidung des LG Bonn war ein Rechtsstreit zwischen dem Bundesamt für Justiz (BMJ) und einem Unternehmen vorausgegangen. Nachdem das Unternehmen seinen Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2009 nicht ordnungsgemäß und fristgerecht offengelegt hatte (zur Erinnerung: Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss beträgt längstens nach § 325 Abs. 1 Satz 2 HGB zwölf Monate nach Ablauf des Geschäf...