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Einkommensteuer | Ein-Euro-Job eines arbeitslosen Kindes steht Kindergeldanspruch nicht entgegen
Im Urteilsfall war streitig, ob eine sog. Arbeitsgelegenheit (Entgeltvariante mit einer Wochenarbeitszeit von 30 Stunden) ein Beschäftigungsverhältnis i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG darstellt. Das vom [i]infoCenter „Kindergeld” NWB JAAAA-57071 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die im Rahmen einer „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung” bzw. eines „Ein-Euro-Jobs” verrichteten Arbeiten begründen gem. § 16d Abs. 7 Satz 2 SGB II kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts und kein Beschäftigungsverhältnis im Sinne des SGB IV. Damit steht der Ein-Euro-Job eines arbeitslosen Kindes dem Kindergeldanspruch nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG nicht entgegen. (2) Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich schließt die Beschäftigungslosigkeit gem. § 138 Abs. 3 SGB III nicht aus und erhält den Kindergeldanspruch nach ...