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Der Pfändungsschutz in der Altersvorsorge
Pfändungsschutz auch bei Lebens- und Renten-versicherungsverträgen mit Einmalbeitragszahlungen?
Gemäß der Erhebung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) bestanden in Deutschland per Jahresende 2012 ca. 95 Mio. Lebensversicherungsverträge (vgl. GDV, Jahrbuch 2012, S. 7; abrufbar unter http://jahrbuch.gdv.de). Viele dieser Verträge dienen der privaten Altersvorsorge von Arbeitnehmern, aber insbesondere auch von Selbständigen. Letztere betreiben ihre Altersvorsorge überwiegend in Form von Lebens- bzw. Rentenversicherungen. Bis zur Einführung des Altersvorsorgeschutzes in Form des § 851c ZPO i. V. mit § 173 VVG a. F. (§ 167 VVG n. F.) zum konnte das so für das Alter angesparte Vermögen vollumfänglich gepfändet werden. Nunmehr sind nicht mehr nur die umlagefinanzierten Rentenansprüche sowie die Versorgungsansprüche von Freiberuflern gegen die jeweiligen berufsständischen Versorgungswerke im Rahmen des Insolvenz- und Vollstreckungsrechts geschützt. Von praktischer Relevanz ist in diesem Zusammenhang vor allem die Frage nach dem Umgang und dem Pfändungsschutz bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen mit Einmalbeitragszahlungen, da diese nicht ausdrücklich in den gesetzlichen Pfändungsschutzvorschriften erwähnt werden.
Eine Kurzfas...