Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Regelmäßige Arbeitsstätte bei (vorübergehender) Abordnung oder Versetzung?
Einordnung nach alter und neuer Rechtslage
[i]Die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts, Beilage zu NWB 9/2013 NWB TAAAE-30125Für die Abrechnung von Reisekosten ist die regelmäßige Arbeitsstätte bzw. ab 2014 die erste Tätigkeitsstätte von entscheidender Bedeutung. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist regelmäßige Arbeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG (nur) der ortsgebundene Mittelpunkt der dauerhaft angelegten beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers und damit der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine aufgrund des Dienstverhältnisses geschuldete Leistung zu [i]infoCenter „Reisekosten” NWB TAAAB-05371erbringen hat. Dies ist im Regelfall der Betrieb oder eine Betriebsstätte des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, also fortdauernd und immer wieder, aufsucht (vgl. z. B. , BStBl 2013 II S. 838, m. w. N.). Dass die BFH-Rechtsprechung zur vorübergehend längerfristigen Auswärtstätigkeit nicht in Konflikt mit der Rechtslage ab 2014 durch das neue steuerliche Reisekostenrecht kommt, zeigt der Musterfall anhand von Beispielen auf.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB PAAAE-29355 das Mandanten-Merkblatt „Reisekosten” zur neuen Rechtslage aufgerufen ...