Keine Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Kfz-Lieferungen bei fehlender Idendität und Abholberechtigung des Beauftragten
Leitsatz
1. Für den Belegnachweis nach § 17a Abs. 2 Nr. 3 UStDV 2005 ist die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht des Beauftragten
nicht erforderlich. Dessen Identität und Abholberechtigung muss jedoch nachprüfbar sein.
2. Bei nicht ordnungsgemäßem Belegnachweis kommt auch kein Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG in Betracht.
3. Es entspricht nicht der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, wenn sich der Unternehmer bei der innergemeinschaftlichen
Lieferung hochwertiger Pkw, trotz der Höhe der getätigten Barverkäufe, nicht näher über die Vertretungsberechtigung der ihm
gegenüber aufgetretenen Personen erkundigt hat.
4. Die Durchführung des Bestätigungsverfahrens nach § 18e UStG alleine reicht nicht aus, um den Gutglaubenschutz gem. § 6a
Abs. 4 UStG auszulösen.
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