Vorsorgeaufwendungen, Unterlassung der Weitergabe von Besteuerungsgrundlagen des glaubensverschiedenen Ehegatten an das Kath.
Kirchensteueramt
Leitsatz
Soweit sich die zusammenveranlagten Kläger dagegen wenden, dass das FA neben ihren jeweiligen Einkünften und ihres zu versteuernden
Einkommens auch die Höhe der festgesetzten Einkommensteuer an das Kath. Kirchensteueramt meldet, entspricht dies der Gesetzeslage,
ist vom Steuergeheimnis gedeckt und ist auch verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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