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Lohnsteuer | Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung
Bei einer absehbaren Verweildauer von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist nach dem eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehmen.
Auch das Ergebnis dieser Entscheidung des Lohnsteuersenats lässt sich ebenso wie das Resultat des Urteils vom selben Tage zu VI R 72/12 NWB QAAAE-50010, als Vorwegnahme der neuen erst ab 2014 geltenden Rechtslage begreifen. Denn danach wird eine regelmäßige Arbeitsstätte ebenso wie die ab 2014 maßgebende erste Tätigkeitsstätte u. a. auch dann begründet, wenn der Arbeitnehmer nicht nur unbefristet, sondern auch „über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus an einer” anderen „Tätigkeitsstätte täti...