Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Immer wieder Reihengeschäfte
Neues, Problematisches, Kontroverse Rechtsprechung
Die fortschreitende Internationalisierung des Warenverkehrs führt dazu, dass immer mehr Unternehmen grenzüberschreitende Lieferungen und/oder Leistungen erbringen. Es treten häufig Lieferkonstellationen auf, in denen sich Warenbewegungen nicht nur bilateral zwischen zwei Vertragsparteien abspielen, sondern mehrere Unternehmer (z. B. Unternehmer → Lieferanten → Kunden) an den entsprechenden Geschäften beteiligt sind.
A. Grundsätzliches
Im Unterschied zum Unionsrecht findet sich im deutschen UStG eine umfassende detaillierte Regelung zum Reihengeschäft:
§ 3 Abs. 6 Satz 5 1. Hs. UStG definiert das Reihengeschäft,
§ 3 Abs. 6 Satz 5 2. Hs. UStG bestimmt auch für das Reihengeschäft, dass bei nur einer Warenbewegung dennoch die durch die Warenbewegung verknüpften Lieferbeziehungen nur eine warenbewegte Lieferung aufweisen können,
§ 3 Abs. 6 Satz 6 1. Hs. und 2. Hs. UStG regeln den Spezialfall, dass der in der Mitte einer Reihe agierende Unternehmer für den Transport verantwortlich zeichnet,
§ 3 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2 UStG regeln die Ortsbestimmung für die Lieferbeziehungen in der Reihe, die als nicht warenbewegte Lieferungen in Betracht kommen.
Dem gegenüber beinhaltet das U...