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Einkommensteuer | Ehrenamtliche Vorstandstätigkeit für ein Versorgungswerk als Leistung öffentlicher Dienste
Nach dem sind Aufwandsentschädigungen eines Versorgungswerks an ehrenamtliche Vorstandsmitglieder nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG steuerfrei, wenn sich das Versorgungswerk als juristische Person des öffentlichen Rechts im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgabenzuweisung auf die Gewährleistung der Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung für seine Zwangsmitglieder beschränkt und dabei die insoweit bestehenden Anlagegrundsätze beachtet.
Das Finanzgericht noch hatte die Klage des Rechtsanwalts und Notars, der ehrenamtlich im Vorstand des Verwaltungsausschusses des Schleswig-Holsteinischen Versorgungswerks für Rechtsanwälte tätig war, mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keine öffentlichen Dienste i. S. von § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG geleistet. Der Kläger ...