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Grunderwerbsteuer – Zur Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs (BFH)
Werden die Aufhebung des ursprünglichen Kaufvertrags und die Weiterveräußerung des Grundstücks in einer einzigen Vertragsurkunde zusammengefasst, kann die Steuerfestsetzung nicht nach § 16 Abs. 1 GrEStG aufgehoben werden, wenn der Erstkäufer ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Grundstücksübertragung auf den Zweitkäufer hat ( NWB GAAAE-47622 und II R 9/12 NWB QAAAE-47623; jeweils veröffentlicht am 30. 10. 2013).
Hintergrund: Nach § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG wird eine Steuerfestsetzung auf Antrag aufgehoben, wenn ein Erwerbsvorgang vor dem Übergang des Eigentums am Grundstück auf den Erwerber durch Vereinbarung der Vertragspartner innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuer rückgängig gemacht wird. Wird im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Kaufvertrags über ein Grundstück...