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Einkommensteuer – Erben steht Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu (FG)
Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen (; Revision zugelassen).
Hintergrund: Der Große Senat des BFH hatte 2007 entschieden, dass der Erbe einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen kann ( NWB IAAAC-73423). Des Weiteren hat der X. Senat des BFH klargestellt, dass der Erbe eine Großspende, soweit sie sich beim spendenden Erblasser bis zu dessen Tod einkommensteuerlich nicht ausgewirkt hat, nicht als Spende bei der eigenen E...