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Verluste von Auslandsgeschäften steuerlich geltend machen
Wer als Unternehmer versucht, im EU-Ausland Fuß zu fassen und dabei Verluste erleidet, kann den gesamten Verlust steuerlich geltend machen. Nach Ansicht des Finanzgerichts Köln ergibt sich das aus dem Prinzip der Niederlassungsfreiheit in Europa und dem Gleichbehandlungsgrundsatz, wonach in- und ausländische Aktivitäten in der EU gleich behandelt werden müssen (vgl. ausführlich NWB BAAAE-39392).