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Rechnungsangabe „Gutschrift“ erforderlich
Am ist das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) in Kraft getreten und bringt auch für die Rechnungsstellung eine wichtige Änderung: Wird eine Gutschrift erteilt, muss die Rechnung diese Angabe explizit enthalten. Wichtig: Eine Gutschrift im Sinne des Umsatzsteuerrechts ist eine Rechnung, die vom Empfänger der Leistung ausgestellt wird. Für Preisnachlässe – dem allgemeinen Verständnis von Gutschrift – gilt die Regelung nicht.
Eine kompakte Übersicht über die Rechnungsbestandteile gemäß § 14 UStG ist abrufbar unter http://www.stilz-partner.de/media/13975/rechnungsbestandteile.pdf.