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Zivilprozessrecht | Keine Zweitklage wegen weiteren Beratungsfehlers
Wurde die Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers wegen eines Beratungsfehlers gegen seine Bank rechtskräftig abgewiesen, so kann er wegen eines weiteren Beratungsfehlers nicht erneut Klage erheben. Im entschiedenen Fall nahm die Klägerin die beklagte Genossenschaftsbank aus abgetretenem Recht auf Rückabwicklung einer Beteiligung in Anspruch, nachdem ihr Ehemann aufgrund der Beratung durch einen Mitarbeiter der Beklagten einen Fondsanteil i. H. von 240.000 € gezeichnet hatte. Dieser hatte die Bank bereits unter [i]Zum neuen Recht für Vermögensanlagen und Finanzanlagenvermittler Schwintowski, NWB 12/2012 S. 996Berufung auf eine nicht anleger- und objektgerechte Beratung vergeblich auf Schadensersatz in Anspruch genommen. Vorliegend verlangt die Klägerin u. a. Schadensersatz i. H. von 252.000 € wegen mehrerer Aufklärungs- und Beratungsfehler,...