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Honorarärzte in Krankenhäusern
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAE-49223 Die Beschäftigung von Honorarärzten steht bei Betriebsprüfungen häufig im Fokus, da ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermutet und vielfach – mehr oder weniger konkret – gegenüber dem Krankenhaus behauptet wird; die Folge sind (Nach-)forderungen von Sozialversicherungsbeiträgen gegenüber dem vermeintlichen Arbeitgeber. Das LSG Baden-Württemberg hat sich mit – rechtskräftigem – NWB EAAAE-36974) grds. mit der rechtlichen Zulässigkeit einer honorarärztlichen Tätigkeit in Krankenhäusern auseinandergesetzt und vertritt die Ansicht, dass Honorarärzte in Krankenhäusern zwingend angestellt werden müssten. Es nimmt dabei eine sehr eigenwillige Auslegung der Neufassung von § 2 Abs. 1 KHEntgG vor, in dem der Gesetzgeber von der grundsätzlichen Zulässigkeit des Einsatzes von selbständigen (= nicht fest angestellten) Ärzten ausgeht.
Ausführlicher Beitrag s..
Tatsächliche Verhältnisse sind entscheidend
[i]Weisungsfreiheit und unternehmerisches RisikoDie rechtliche Einordnung einer Beschäftigung als sozialversicherungspflichtig oder sozialversicherungsfrei bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen (vgl. §§ 7, 7a SGB IV). Es kommt entsch...