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Zuschüsse zur freiwilligen Rentenversicherung als Arbeitslohn
Mit Urteil vom NWB NAAAE-48982 hat der BFH in der Sache entschieden, dass es sich bei Zuschüssen, die eine AG Vorstandsmitgliedern zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem berufsständischen Versorgungswerk gewährt, um Arbeitslohn handelt, auch wenn die Rentenzahlungen auf die betriebliche Altersversorgung anzurechnen sind.
Die Klägerin, eine AG, erteilte den Mitgliedern ihres Vorstands im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung regelmäßig eine Pensionszusage. Das einzelne Vorstandsmitglied hatte hierzu keine Beiträge zu leisten. Aus der Zeit vor ihrer Vorstandstätigkeit brachten die Vorstandsmitglieder eine andere Altersversorgung, z. B. aus berufsständischen Versorgungswerken oder als Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, mit.
In den Streitjahren 1997 bis 2001 gewährte die Klägerin fünf Vorstandsmitgliedern Zuschüsse für die freiwillige Weiterversicherung in der bisherigen Versorgungseinrichtung. Dabei handelte es sich bei A und B sowie bei C um Zuschüsse zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei D und E um Zuschüsse zur Erlangung einer Versorgung aus...