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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 35/12

Gesetze: ZK Art. 220 VO (EG) 1964/2003 Art. 12 Abs. 3

Zollrecht: Befreiung von Zusatzzoll für bereits auf dem Transportweg befindliche Ware

Leitsatz

1. Hängt eine Befreiung von Zusatzzoll für Ware, die sich bei Erlass der Zusatzzoll-Verordnung bereits auf dem Seetransport befand, davon ab, dass ein Konnossement vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Verladung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist, kommt es auf die Verladung auf das Seeschiff an und nicht auf die Verladung auf ein Flussschiff, das die Ware zum Seeschiff transportierte.

2. Die Vorlage eines Konnossements ist zum Nachweis nicht hinreichend, wenn sein Beweiswert erschüttert worden ist, etwa weil das in ihm angegebene Verladedatum im Widerspruch zu den ermittelten Containerläufen steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
YAAAE-48653

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.09.2013 - 4 K 35/12

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