Zollrecht: Befreiung von Zusatzzoll für bereits
auf dem Transportweg befindliche Ware
Leitsatz
1. Hängt eine Befreiung
von Zusatzzoll für Ware, die sich bei Erlass der Zusatzzoll-Verordnung
bereits auf dem Seetransport befand, davon ab, dass ein Konnossement
vorgelegt wird, aus dem hervorgeht, dass die Verladung vor diesem
Zeitpunkt erfolgt ist, kommt es auf die Verladung auf das Seeschiff
an und nicht auf die Verladung auf ein Flussschiff, das die Ware
zum Seeschiff transportierte.
2. Die Vorlage eines Konnossements ist zum
Nachweis nicht hinreichend, wenn sein Beweiswert erschüttert
worden ist, etwa weil das in ihm angegebene Verladedatum im Widerspruch
zu den ermittelten Containerläufen steht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): YAAAE-48653
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 11.09.2013 - 4 K 35/12
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