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Wirtschaftsprüferhaftung bei fraud
I. Sachverhalt und Urteil
Das OLG Saarbrücken hat sich in einem rechtskräftigen Urteil dem spannenden Thema der Ordnungsmäßigkeit einer Abschlussprüfung bei (im Nachhinein entdeckten) umfangreichen Manipulationen mit krimineller Energie zur Fälschung eines Jahresabschusses befasst. Der Kläger in Gestalt des Insolvenzverwalters über das Vermögen einer Gemeinschuldnerin nahm die Beklagte als Abschlussprüferin (Frau oder Gesellschaft?) für 2005 auf Ersatz eines Insolvenzverschleppungsschadens in Anspruch. Über die Prüfung nach § 316 HGB erstattete die Beklagte im Juni 2006 den Prüfungsbericht und erteilte den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gegen ein Honorar von 60 T€. Der (Insolvenzverwalter) Kläger belegte seinen Antrag auf Schadenersatz wegen Insolvenzverschleppung von 1 Mio € zuzüglich des Prüfungshonorars mit einer ganzen Reihe von Pflichtverstößen der Abschlussprüferin. Diesen für die Prüfungspraxis entscheidenden Vorwurf hat das OLG nicht bestätigt. Mehrfach bescheinigte es der Prüferin (offenbar Mitarbeiterin der Prüfungsbeauftragten) sorgfältige Arbeit, und wenn schon Nachlässigkeiten vorgelegen haben sollten, dann waren sie allenfalls l...