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Einkommensteuer | Zum Einlagekonto bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art
Bei einem als Regiebetrieb geführten Betrieb gewerblicher Art führt ein nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelter Jahresverlust auch dann unmittelbar zu einem entsprechenden Zugang im Einlagekonto, wenn der Betrieb seinen Gewinn durch Vermögensvergleich ermittelt und soweit der Verlust auf sog. Buchverlusten (z. B. Abschreibungen) beruht (Bestätigung und Fortführung des , BStBl 2008 II S. 573).
Der nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelte Verlust aus einem rechtlich unselbständigen Regiebetrieb erhöht das Einlagekonto deshalb, weil sämtliche Einnahmen und Ausgaben dieses Betriebs gewerblicher Art unmittelbar in den Haushalt der Körperschaft des öffentlichen Rechts eingehen. Ein Überschuss der Aufwendungen über die ...