Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verwaltung präzisiert neue Vorgaben bei besonderen Rechnungen
zur Anpassung des UStAE
Mit aktuellem Schreiben nimmt das BMF zu den neuen gesetzlichen Vorgaben bei (besonderen) Rechnungen Stellung. Als Umsetzung von EU-Recht basieren die Neuregelungen auf einer grenzüberschreitenden Perspektive. So werden einige rein innerstaatliche Abrechnungen künftig etwas verkompliziert. Erfreulicherweise nimmt das BMF aber eine sehr wohlwollende Position ein.
A. Gesetzlicher Hintergrund
Die Verwaltungsanweisung erläutert die neuen geänderten Vorschriften zur Rechnungsausstellung. Zur Umsetzung einer Änderung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie wurden die nationalen Vorschriften mit Wirkung vom durch das AmthilfeRLUmsG ergänzt. Die zugrunde liegenden Richtlinienbestimmungen wurden bereits zum wirksam. Allerdings ergeben sich durch die Rechtsänderungen nur zusätzliche Pflichten für die Unternehmen. Grundsätzlich entfällt daher das Bedürfnis einer unmittelbaren Berufung auf die Richtlinie.
Für alle Rechnungen, die bis zum erstellt werden, gewährt das BMF eine Nichtbeanstandung bei unterlassener Umsetzung der Neuregelungen.
B. Gutschrift heißt Gutschrift!
In Umsetzung von EU-Recht ist es nun erforderlich, umsatzsteuerliche Gutschriften (also Abrechnungen durch den Leistun...