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Die Einrichtung von Bau- und Montagebetriebsstätten im Ausland
Organisatorischer Leitfaden für die praktische Abwicklung
Der Maschinen- und Anlagenbau stellt in Deutschland eine Schlüsselbranche dar, die ihre Kernmärkte weltweit in aufstrebenden Regionen hat. Neben der reinen Lieferung und Montage von Anlagenteilen übernehmen Anlagenbauer in Rahmen eines Projekts viele weitere Leistungen wie zum Beispiel das Engineering oder die Inbetriebnahme. Weil diese komplexen Leistungsbündel nicht nur im Land des Kunden (Tätigkeitsstaat) erbracht werden, sondern auch im Heimatland des Anlagenbauers, ist es aus steuerlicher Sicht erforderlich, den erwirtschafteten Projektgewinn auf mindestens zwei Steuerhoheiten (Stammhaus und Betriebsstätte) aufzuteilen. Hierbei muss der steuerliche Betreuer eines Bau- und Montageprojekts beachten, dass die OECD im Jahr 2010 die Gewinnermittlung für Betriebsstätten reformierte. Mit Einführung des sog. Authorized OECD Approach (AOA) soll die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes u. a. auch auf ausländische Betriebsstätten ausgedehnt werden. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (AmtshilfeRLUmsG) wurde der AOA mit § 1 Abs. 5 AStG in das deutsche Steuerrecht übernommen. Hierzu hat das BMF am den Entwu...