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Sozialversicherungsrecht | Keine verbindliche Status-Entscheidung auch gegenüber Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Bestehen Unklarheiten darüber, ob ein Auftragnehmer für einen Auftraggeber auf der Basis einer freiberuflichen Tätigkeit oder einer versicherungspflichtigen abhängigen Beschäftigung arbeitet, können die Beteiligten ein sog. Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bei der Clearingstelle der Gesetzlichen Rentenversicherung Bund stellen. Eine solche Statusentscheidung entfaltet aber selbst dann keine Bindungswirkung gegenüber dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn in jener festgestellt wurde, dass eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Denn [i]infoCenter „Scheinselbständigkeit“ NWB HAAAA-41718 die Clearingstelle wird nicht qua § 7a SGB IV ermächtigt, für alle Bereiche des SGB eine verbindliche Entscheidung über das (Nicht-)Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung zu treffen, sondern ihre Entscheidungsbefugnis erst...