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Die richtige handelsrechtliche Bilanz
I. Richtige und falsche Subjektivität
1. Deutungshoheit des BFH für die Steuerbilanz
Der Große BFH-Senat hat den subjektiven Fehlerbegriff bei der Auslegung von Rechtsfragen in der Steuerbilanz über Bord geworfen – so konnte man allenthalben im Schrifttum und auch bereits in der Pressemitteilung des BFH lesen . Es müsse „objektiv richtig“ bilanziert werden, und zwar – darauf beschränkt sich der Große Senat – bezüglich der Berücksichtigung von Rechtsfragen. Und bei der häufig anzutreffenden Vielfalt von Meinungen im einschlägigen Schrifttum kommt nur dem BFH ex officio die Deutungshoheit bei der Rechtsauslegung zu.
Diese Kernaussage des Beschlusses wirkt bei unvoreingenommener Betrachtung eher selbstverständlich, fast schon bieder. Denn dazu ist ja ein oberstes Gericht installiert, um das Gesetz letztinstanzlich bezogen auf eine Streitfrage bestimmend auszulegen. Anders lautende Rechtsauffassungen im Schrifttum können weiterhin aufrechterhalten werden, bestimmen aber bis zu einer entsprechenden Änderung der Rechtsprechung nicht mehr das Geschehen. Kein Stpfl. kann sich dann mehr auf eine noch so gut vertretbare, aber ...