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Schriftformerfordernis bei Versorgungszusage des Arbeitgebers über Unterstützungskasse
Auch eine mittelbare Versorgungszusage zu Leistungen über eine Unterstützungskasse kann grundsätzlich nur vom Trägerunternehmen (Arbeitgeber) erteilt werden, mit der Folge, dass auch das Schriftformerfordernis des § 4d Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b Satz 2 EStG 2002 grundsätzlich auf die Erklärung (Zusage) des Arbeitgebers zu beziehen ist. Ausnahmsweise kann aber abweichend von den arbeitsrechtlichen Grundlagen auch eine schriftliche „Zusage“ der Unterstützungskasse dem Schriftformerfordernis genügen, wenn der Arbeitgeber die von der Unterstützungskasse angefertigten Anwartsbestätigungen den Arbeitnehmern ausgehändigt hat, diese die Bestätigung unterschrieben haben und sich demgemäß der Arbeitgeber gegenüber den Arbeitnehmern – zivilrechtlich bindend – zweifelsfrei zu den schriftlich dokumentierten Leistungen entsprechen...