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Lieferung und Werklieferung von Grundstücken
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAE-47412 Die Lieferungen von Grundstücken und Werklieferungen von Gebäuden sind Gegenstand der täglichen umsatz- und grunderwerbsteuerlichen Beratungspraxis. Die umsatzsteuerlichen Lösungsansätze sind durch die entsprechenden Vorschriften des UStG/UStAE sowie die dazu ergangene Rechtsprechung hinreichend konkretisiert. Die grunderwerbsteuerliche Beurteilung der Fälle, in denen Grundstücksveräußerer und Werklieferer unterschiedliche Unternehmer sind, ist hinsichtlich der Zweifachbesteuerung (Umsatz- und Grunderwerbsteuer) infolge des „einheitlichen Vertragswerks“ nach wie vor umstritten.
Ausführlicher Beitrag s..
Unterschiede in der Besteuerung
[i]Allein Grundstückslieferung ist von der Umsatzsteuer befreitIn der Umsatzsteuer ist die Lieferung eines Baugrundstücks des Unternehmers A und die Werklieferung des Unternehmers B mit dem insgesamt der Grunderwerbsteuer unterliegenden Erwerbsvorgang nicht identisch. Allein die Grundstückslieferung ist von der Umsatzsteuer befreit. Die Werklieferung ist als eigenständige Leistung steuerpflichtig.
[i]Einheitliches VertragswerkErgibt sich die Verpflichtung zur Übereignung des Grundstücks und zur Errichtung eines Gebäudes aus an sich rechtlich selbständigen Verträgen, kann (einheitlicher) Gegen...