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NWB EV 11/2013 S. 359

Erbschaftsteuer – Freibetrag bei Wohnsitz in einem Drittland europarechtswidrig (EuGH)

Hintergrund:
Nach § 16 Abs. 2 ErbStG steht dem Kläger als beschränkt Steuerpflichtiger für seinen Erwerb von Todes wegen nur ein Freibetrag von 2.000 € zu.

Wenn die Erblasserin oder der Kläger zur Zeit des Erbfalls ihren Wohnsitz in Deutschland gehabt hätten und deshalb kein Fall der beschränkten Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 ErbStG) vorläge, stünde dem Kläger ein Freibetrag von 500.000 € zu und sein Erwerb wäre steuerfrei.

Hierzu führte der EuGH u. a. aus:
Ein Sachverhalt, bei dem eine Person, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt ihres Todes in der Schweiz hatte, einer anderen Person, ebenfalls mit Wohnsitz in diesem Staat, eine Gesamtheit von Gegenständen vererbt, darunter ein in Deutschland belegenes Grundstück, das in diesem Mitgliedstaat zur Erbschaftsteuer veranlagt wird, kann nicht a...

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