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Stifterpolicen
Versicherungskonzepte für das optimale Generationen- und Stiftungsmanagement
Was tun mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod? Für viele stellt sich die Frage nicht. Anders ist das aber oft bei alleinstehenden Personen oder kinderlosen Ehepaaren. Diese tragen sich immer öfter mit dem Gedanken, nach dem Ableben eine eigene gemeinnützige Stiftung als „Wunscherbin“ errichten zu wollen. Die Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung soll dabei schon zu Lebzeiten, die Kapitalausstattung aber erst nach dem Ableben erfolgen. Darüber hinaus soll das Vermögen zu Lebzeiten noch frei verfügbar sein. Stifterpolicen bieten hier einen möglichen Lösungsweg. Der Beitrag stellt dieses relativ neue Versicherungskonzept im Überblick dar.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) finden Sie dazu den Grundlagenbeitrag Stiftung NWB FAAAE-30763.
I. Begriff und Anwendungsfall
Unter der „Stifterpolice“, auch Investmentpolice genannt, wird eine mit einer Stiftungsvereinbarung gekoppelte Lebensversicherungspolice verstanden. Eine solche Stifterpolice eignet sich als Gestaltungsmittel in folgender Situation:
Ein alleinstehender Vermögensinhaber möchte eine Stiftung gründen und dieser im Fall seines Ablebens ein möglichst großes Vermögen zukommen la...