Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bilanzierung | Anschaffungsnebenkosten bei unentgeltlichem Erwerb
Bei einem unentgeltlichen Erwerb können Anschaffungsnebenkosten im Wege der AfA berücksichtigt werden, wenn der unentgeltlich erworbene Gegenstand zur Einkünfteerzielung genutzt wird und abnutzbar ist.
Wichtig [i]Urteil bei Erbfällen und Schenkungen relevant wird das beim Erwerb durch Erbfall oder Schenkung: Der Erbe erwirbt zwar in der Regel unentgeltlich; ihm können aber gleichwohl Nebenkosten entstehen, z. B. Notarkosten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung. Seine AfA bemisst sich dann wie folgt [i]Trennung zwischen AK des Erblassers und eigenen Anschaffungsnebenkosten:
Hinsichtlich des geerbten Gegenstands führt der Erbe die AfA des Rechtsvorgängers fort .
Der Erbe kann zudem die Anschaffungsnebenkosten abschreiben, soweit sie auf ein abnutzbares Wirtschaftsgut entfallen, das der Einkünfteerzielung dient. Bei Grundstücken ist also eine Aufteilung der ...