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Vorsteuerabzug aus Spielervermittlung
, veröffentlicht am 16. 10. 2013
Der BFH hat entschieden, dass Spielerberater durch die bisher weit verbreitete Praxis zu Unrecht von den Klubs Honorare und darauf entfallende Umsatzsteuer erhalten haben. Spielerberater dürfen für ihre Leistungen ausschließlich von ihren Klienten und nicht von den Klubs entlohnt werden. Bei der zu erwartenden Bestätigung des Urteils durch das FG Düsseldorf könnten die Klubs gezwungen sein, ihre Vorsteuer-Abzüge auch noch nachträglich und damit die geltend gemachten Betriebsausgaben um die Zahlungen an die Berater zu minimieren.
A. Leitsatz
Ein Vorsteuerabzug eines Profifußballvereins aus ihm von Spielervermittlern erteilten Rechnungen setzt voraus, dass der Verein – und nicht etwa der betreffende Spieler – Empfänger der in Rechnung gestellten Leistungen ist.
B. Sachverhalt
Nach dem Spielervermittler-Reglement der FIFA, das am in Kraft getreten ist, ist es Fußballspielern und Vereinen gestattet, im Rahmen von Verhandlungen mit anderen Fußballspielern oder Vereinen die Dienste eines Spielervermittlers in Anspruch zu nehmen. Dieser muss grundsätzlich über eine ausgestellte Lizenz verfügen. Ein Spielervermittler darf die Vertretung eines Spielers oder ei...