Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienrecht | Lottogewinn fällt in Zugewinnausgleich
Ein von einem Ehegatten in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen. Im Streitfall lebten die Beteiligten bereits seit acht Jahren getrennt, als der Antragsgegner mit seiner Lebensgefährtin rund 950.000 € im Lotto gewann. Aufgrund des kurze Zeit später vom Antragsgegner [i]infoCenter „Güterstand“ NWB BAAAB-03410 eingereichten Scheidungsantrags wurde die Ehe rechtskräftig geschieden und der Versorgungsausgleich geregelt. Anschließend verlangte die Antragstellerin einen Zugewinnausgleich in Höhe von insgesamt 242.500 € unter Berücksichtigung der Hälfte des auf den Antragsgegner entfallenden Anteils an dem Lottogewinn. Der BGH hat entschieden, dass ein während der Zeit des Getrenntlebens von einem Ehepartne...