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Das Ende des „Zoffs im BFH”
Anmerkung zum Vorlagebeschluss des BFH vom 10. 4. 2013 - I R 80/12
[i]BFH, Beschluss vom 10. 4. 2013 - I R 80/12 NWB IAAAE-45942Ein Beschluss über die Aussetzung der Vollziehung (, BStBl 2010 II S. 971) war vor einiger Zeit Auslöser für den sog. „Zoff im BFH” (Gosch, DStR 2010 S. 1173). Grund für das Zerwürfnis war die von der Rechtsprechung des I. Senats (, BStBl 2010 II S. 471) abweichende Auffassung des IV. Senats zur Möglichkeit einer Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften zu Buchwerten. [i]Brandenberg, NWB 34/2010 S. 2699; Wacker, NWB 30/2010 S. 2382; Siegmund/Ungemach, NWB 28/2010 S. 2206; Kratzsch, KSR 7/2010 S. 3Der I. Senat vertrat in seinem Urteil die Auffassung, § 6 Abs. 5 EStG lasse eine Buchwertfortführung bei einer Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterpersonengesellschaften nicht zu. Um eine Verfassungswidrigkeit des § 6 Abs. 5 EStG zu vermeiden, zog der IV. Senat in einem AdV-Beschluss demgegenüber eine Buchwertfortführung in analoger Anwendung des § 6 Abs. 5 Satz 1 EStG in Betracht. Die Praxis erwartete, dass diese Rechtsunsicherheit letztlich erst aufgrund einer Vorlage des IV. Senats an den Großen Senat des BFH beseitigt werden würde. Der I. Senat ist jedoch nunmehr in die Offensive gegangen. Durch Beschl...BGBl 2001 I S. 3858