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KSR Nr. 7 vom Seite 3

Erfolgsneutraler Übergang von Wirtschaftsgütern zwischen Schwestergesellschaften

Zum Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 EStG

Alexander Kratzsch

Die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens einer Personengesellschaft auf eine beteiligungsidentische Schwesterpersonengesellschaft muss einem neuen BFH-Beschluss zufolge nicht zwangsläufig zur Aufdeckung der stillen Reserven führen.

Möglichkeit zur Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 EStG

§ 6 Abs. 5 EStG erfasst die Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen den Gesamthandsbereichen von Schwesterpersonengesellschaften nicht explizit. § 6 Abs. 5 Sätze 1 und 2 EStG sieht bei Überführungen von Wirtschaftsgütern desselben Rechtsträgers eine Buchwertfortführung vor, also z. B. von einer zur anderen Betriebsstätte; § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG regelt dagegen Übertragungsfälle, bei denen es zu einem Rechtsträgerwechsel (Eigentümerwechsel) kommt. Seit der Änderung des § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG mit Wirkung für Übertragungsvorgänge nach dem (Anwendbarkeit des UntStFG v. , BGBl 2001 I S. 3858, § 52 Abs. 16a EStG 1997 n. F.) war streitig, wie weit der Anwendungsbereich der Norm reicht.

Nach Ansicht der Verwaltung lässt § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG nur eine Übertragung zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu, nicht aber zwischen Schwestergesellschaften (vgl. , BStBl 2006 I S. 228, unter IV Nr. 1 zur Realteilung). Auch der I. Senat des BFH hatte für Üb...

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