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GKV-SPITZENVERBAND, Rundschreiben v.

Gemeinsame Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt

Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung hatten die zum geschaffene Regelung des § 7 Abs. 3 SGB IV zum Anlass genommen, unter dem Datum vom erstmals eine gemeinsame Verlautbarung zum Fortbestand des Versicherungsverhältnisses bei Arbeitsunterbrechungen herauszugeben. Diese gemeinsame Verlautbarung ist am angepasst worden, nachdem das Bundessozialgericht die von den Sozialversicherungsträgern bis dahin vertretene Auffassung zur Zusammenrechnung von im zeitlichen Ablauf aufeinander folgenden Arbeitsunterbrechungstatbeständen unterschiedlicher Art nicht bestätigt hat.

Zwischenzeitlich hat sich weiterer Anpassungsbedarf ergeben. Dieser resultiert im Wesentlichen aus

  • der seit dem geltenden Gleichstellung der privat krankenversicherten Arbeitnehmer im Falle des Bezugs von Krankentagegeld im Anschluss an das Ende der Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit mit den gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern, die im Falle der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung Krankengeld beziehen,

  • der gesetzlichen Vorgabe, für Zeiten der vollständigen Freistellung von der Arbeitsleistung durch die Inanspruchnahme von Pflegezeit nach § 3 PflegeZG ein Fortbestehen d...

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