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Vertragsrecht | Keine Abnahme durch vom Bauträger bestimmbaren WEG-Erstverwalter
Bestimmungen in AGB sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGB). Darunter fällt die von einem Bauträger in Erwerbsverträgen verwendete Klausel, welche die Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen von ihm bestimmbaren Erstverwalter ermöglicht. Im entschiedenen Fall macht die klagende Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die sich [i]Zu Instandsetzungsaufträgen durch die WEG-Gemeinschaft Riecke, NWB 12/2013 S. 856auf Verjährung berufende Bauträgerin, die im Jahr 2001 eine Wohnungseigentumsanlage mit 13 Einfamilienreihenhäusern errichtet hatte, Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln geltend. In den notariellen Erwerbsverträgen der Bauträgerin findet sich eine Regelung, mit der der jeweilige Käufer u. a. den nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für das Kaufobjekt ...