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Einkommensteuer | Zurechnung einer verdeckten Gewinnausschüttung bei verdeckter Treuhand
Nach dem ist eine verdeckte Gewinnausschüttung einem minderjährigen Gesellschafter einer GmbH nicht zuzurechnen, wenn er aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils ist.
Die Eltern hatten dem damals fünfjährigen Kläger teils unmittelbar, teils über den Zwischenerwerb durch Dritte GmbH-Anteile geschenkt. Dem Kläger ist eine verdeckte Gewinnausschüttung der GmbH in Höhe von 775.000 DM nicht anteilig zugerechnet worden, weil nach den Feststellungen des BFH (abweichend von denen des Finanzgerichts) der Minderjährige verdeckter Treuhänder war. Darüber gab es keine schriftliche Vereinbarung, sondern nur die Aussage des an den Transakti...