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WP Praxis Nr. 11 vom Seite 214

Eine Verstaatlichung der Abschlussprüfung bringt keinen Vorteil, aber erhebliche Nachteile

Contra: Jahresabschlussprüfung durch eine staatliche Behörde

WP/StB Dr. Michael Strickmann

Im Rahmen des 50-jährigen Jubiläums der Fakultät Wirtschaft und Recht der Hochschule Pforzheim Anfang Juni 2013 wurden bestimmte betriebswirtschaftliche Themen in Form einer These/Gegenthese aufbereitet und waren dann Gegenstand eines wissenschaftlichen Diskurses. Eines dieser Themen betraf die Frage der Verstaatlichung von Abschlussprüfungen und dabei insbesondere die Bedeutung der Unabhängigkeit des Wirtschaftsprüfers. Strickmann stellt die Argumente dar, die aus seiner Sicht gegen eine Abkehr vom eigenwirtschaftlichen Prüfungssystem sprechen.

Velte/Weber/Stiglbauer, Reform der europäischen Corporate Governance, Herne 2013 NWB BAAAE-38864

Kernaussagen
  • Die Qualität der Finanzangaben ist ein wichtiger, aber nicht der einzige Beurteilungsmaßstab des Prüfungssystems.

  • Eine mindestens gleich große Bedeutung bei der Beurteilung besitzt die Effizienz des Prüfungssystems.

  • In Sachen Qualität ist das eigenwirtschaftliche einem staatlichen Prüfungssystem nicht unterlegen, bezüglich der Effizienz aber überlegen.

I. Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers als Mittel zum Zweck

[i]Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform gewinnt im 2. Halbjahr 2012 an Dynamik, WP Praxis 2012 S. 14 NWB NAAAE-15499 Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform geht in die heiße Phase, WP Praxis 2012 S. 75 NWB VAAAE-21998 Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform: Wirtschaftsausschuss ECON votiert gegen externe Rotation, WP Praxis 2013 S. 87 NWB MAAAE-33425 Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform: Rechtsausschuss JURI setzt sich für langfristige Prüfungsmandatsverhältnisse ein, WP P... Lanfermann, EU-Abschlussprüferreform: US-Repräsentantenhaus und britische Wettbewerbsaufsicht setzen Zeichen für die Rotationsdiskussion, Velte, EU-Prüferreform „light“, Velte/Sepetauz, Die Reformvorschläge der EU-Kommission vom 30. 11. 2011 zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers,

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