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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 6 K 1146/12

Gesetze: UStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, AO § 73, AO § 5, EStG § 15 Abs. 2 S. 1, FGO § 96 Abs. 1 S. 1

Umsatzsteuerliche Organschaft

wirtschaftliche Verflechtung

organisatorische Eingliederung

Ermessen bei Haftungsinanspruchnahme der Organgesellschaft

Leitsatz

1. Die für eine umsatzsteuerliche Organschaft nötige wirtschaftliche Verpflechtung über eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Kapitalgesellschaft alle erkennbar für sie wesentlichen Betriebsgrundlagen wie etwa das gesamte für ihren Gesellschaftszweck benötigte Anlagevermögen nebst Vertragsbeziehungen, Konzessionen und Erfahrungen vom Einzelunternehmen ihres beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers angepachtet hat.

2. Jedenfalls dann, wenn der Organträger alleiniger Gesellschafter der Organgesellschaft ist, genügt es für die organisatorische Eingliederung, wenn der Organträger Geschäftsführer ist, auch wenn es neben ihm noch andere gibt.

3. Die Haftungsinanspruchnahme der Organgesellschaft für durch eigene Umsätze des Organträgers oder anderer Organgesellschaften verursachte Steuerschulden kann ermessensfehlerhaft sein, sofern das nicht im Einzelfall durch besondere Vorteile der Organgesellschaft wieder ausgeglichen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
RAAAE-46428

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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.05.2013 - 6 K 1146/12

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