Ermessen bei Haftungsinanspruchnahme der Organgesellschaft
Leitsatz
1. Die für eine umsatzsteuerliche Organschaft nötige wirtschaftliche Verpflechtung über eine Betriebsaufspaltung liegt vor,
wenn eine Kapitalgesellschaft alle erkennbar für sie wesentlichen Betriebsgrundlagen wie etwa das gesamte für ihren Gesellschaftszweck
benötigte Anlagevermögen nebst Vertragsbeziehungen, Konzessionen und Erfahrungen vom Einzelunternehmen ihres beherrschenden
Gesellschafter-Geschäftsführers angepachtet hat.
2. Jedenfalls dann, wenn der Organträger alleiniger Gesellschafter der Organgesellschaft ist, genügt es für die organisatorische
Eingliederung, wenn der Organträger Geschäftsführer ist, auch wenn es neben ihm noch andere gibt.
3. Die Haftungsinanspruchnahme der Organgesellschaft für durch eigene Umsätze des Organträgers oder anderer Organgesellschaften
verursachte Steuerschulden kann ermessensfehlerhaft sein, sofern das nicht im Einzelfall durch besondere Vorteile der Organgesellschaft
wieder ausgeglichen wird.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAE-46428
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 30.05.2013 - 6 K 1146/12
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