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Der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger
[i]Ausführlicher Beitrag ab Seite 953Die aus Lieferungen und sonstigen Leistungen resultierende Umsatzsteuerschuld wird grundsätzlich von dem leistenden Unternehmer geschuldet. In gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen geht die Steuerschuld jedoch auf den Leistungsempfänger über.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .
I. Ziel der Umkehr der Steuerschuldnerschaft
[i]infoCenter, Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers NWB HAAAB-14246 Der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger bewirkt, dass der Erwerber die Umsatzsteuerschuld gegenüber seinem Finanzamt anzeigen muss, gleichzeitig aber – bei voller Vorsteuerabzugsberechtigung – die geschuldete Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen kann.
Der Übergang der Steuerschuld ist im Inland auf zahlreiche Umsätze ausgeweitet worden, z. B. auf den Handel mit Schrott oder Altmetall und Gebäudereinigungen. Ziel des Gesetzgebers war, Missbrauchsfälle zu verhindern, z. B. indem der leistende Unternehmer zwar Rechnungen mit USt ausstellt, die Steuer aber nicht abführt und der Leistungsempfänger trotzdem die Vorsteuer abzieht.
Bei grenzüberschreitenden Umsätzen soll die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft Melde- und Registrierungspflichten für den ausländischen leistenden Unterneh...