Arbeitshilfe Dezember 2015

Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei Arzneimittelzuzahlungen und Praxisgebühren

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Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei Arzneimittelzuzahlungen und der sog. Praxisgebühr: Sind Krankheitskosten, soweit sie dem sozialhilfegleichen Versorgungsniveau entsprechen, unter Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13 .02.2008 2 BvL 1/06 (BVerfGE 120, 125) ohne Abzug der zumutbaren Belastung als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAE-46377