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Die Europäisierung des Straftatbestands der Steuerhinterziehung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB DAAAE-46262 Der , Åkerberg Fransson NWB NAAAE-32927 in Bezug auf die Hinterziehung von Umsatzsteuer, aber auch von Einkommensteuer zu entscheiden gehabt, ob die Verhängung von Steuerzuschlägen und die Anklageerhebung wegen Steuerhinterziehung durch schwedische Behörden bzw. die schwedische Staatsanwaltschaft einen Verstoß gegen das Doppelbestrafungs-verbot des Art. [i]EuGH, Urteil vom 26. 2. 2013 - Rs. C-617/10 Åkerberg Fransson NWB NAAAE-32927 50 Grundrechtecharta darstellt. Dass sich der EuGH überhaupt die Recht-sprechungskompetenz in dieser Frage zusprach, ist ein weiterer Schritt im Zuge der Europäisierung des Steuerstrafrechts. Die Bedeutung dieser Entwicklung für die Praxis der Steuerstrafverteidigung wie der steuerlichen Beratung ist insofern näher darzulegen.
Ausführlicher Beitrag s..
[i]Verpflichtung, das Umsatzsteueraufkommen auch strafrechtlich zu sichernDie Mitgliedstaaten der Union haben gem. Art. 2, Art. 250 Abs. 1 und Art. 273 MwStSystRL sowie Art. 4 Abs. 3 EUV und Art. 325 AEUV die Verpflichtung, neben verwaltungsrechtlichen Maßnahmen auch durch strafrechtliche Sanktionen das Mehrwertsteueraufkommen in der EU zu sichern. Insofern sind entsprechende Maßnahmen an der Grundrechtecharta zu messen.
[i]Kriterien für das vorliegen einer StrafsanktionOb eine unzulässige Doppelbestrafung vorliegt, bemisst ...