Der optimale Kurzvortrag
8. Aufl. 2013
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Thema 9 Straftatbestände in der Abgabenordnung
Einleitung
Der Gesetzgeber sieht zum Schutz des allgemeinen Interesses am Steueraufkommen einzelner Steuern und der Einhaltung der Steuergesetze diverse Straf- und Bußgeldtatbestände im Abgabenrecht vor. Es wird zwischen Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten unterschieden:
Steuerstraftaten (§§ 369 – 376 AO, Allgemeiner Teil des StGB): Ahndung durch Geld- oder Freiheitsstrafe
Ordnungswidrigkeiten (§ 377 – 384 AO, Erster Teil des OWiG): Ahndung durch Geldbuße
Hauptteil
Steuerstraftaten sind:
Steuerhinterziehung, § 370 AO
„Grundform“ (vorsätzliches Begehungs-/Unterlassungsdelikt):
Objektiver Tatbestand:
–unrichtige/unvollständige Angaben; pflichtwidriges Unterlassen
–gegenüber Finanzbehörde
–dadurch Steuern verkürzt/Steuervorteil erlangt (Kausalität zwischen Tathandlung und Taterfolg; Erfolgsdelikt, jedoch auch Versuch ist strafbar § 370 Abs. 2 AO)
2.Subjektiver Tatbestand: vorsätzliches Handeln (mit Wissen und Wollen); kein Vorsatz bei Tatbestands-, Verbotsirrtum (§§ 16, 17 StGB)
3.Rechtswidrigkeit (i. d. R. erfüllt bei Verwirklichung des objektiven Tatbestandes)
4.schuldhaftes Handeln
5.ggf. Straffreiheit durch Selbstanzeige (§ 371 AO): Berichtigung/Ergänzung/Nachholung unrichtiger/unterlassener Angaben und Zahlung hinterzoge...