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BFH 26.06.2002 IV R 56/00

Einkommensteuer; | Nachweis der Kenntnisse eines Katalogberufs durch Autodidakten aufgrund Wissensprüfung (§ 18 EStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wer die Ausbildung für einen sog. Katalogberuf i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG nicht erfüllt, kann den Nachweis über den anderweitigen Erwerb entsprechender Kenntnisse auch dadurch führen, dass er sich einer Wissensprüfung durch einen Sachverständigen unterzieht. (2) Das Gericht ist zur Erhebung eines solchen Beweises nur verpflichtet, wenn sich aus den vorgetragenen Tatsachen bereits erkennen lässt, dass der Kl. über hinreichende Kenntnisse verfügen könnte, ein Nachweis anhand praktischer Arbeiten aber nicht geführt werden kann, und wenn der Kl. die Wissensprüfung beantragt. (3) Das Gericht hat zu beachten, dass der zu beauftragende Sachverständige die erforderliche Sachkunde für die Wissensprüfung besitzt.

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